EU-genormte Bezeichnung für die Zugabe von Zucker in verschiedener Form zu frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost oder Jungwein (noch nicht fertig vergorener Wein). Dafür werden auch die Begriffe Alkoholerhöhung, Aufbessern, Chaptalisation oder Lesegutaufbesserung verwendet.
Der Vorgang hat jedoch nichts mit der Süßung eines Weines (bei der eine Erhöhung des Restzuckers erfolgt) oder dem Spriten (Alkoholzugabe zum bereits fertigen Wein) zu tun. Ziel ist es dabei, durch Vergärung des zusätzlichen Zuckers den natürlichen Alkoholgehalt im Wein zu erhöhen. Die Konzentration von Traubenmost oder Wein darf keine Verminderung des Ausgangs-Volumens um mehr als 20% zur Folge haben, bzw. darf der natürliche Alkoholgehalt um maximal 2% vol. erhöht werden.
Für Prädikatswein ist Anreichern in Deutschland und Österreich (hier auch die Qualitätsstufe Kabinett) gemäß Ländergesetzen prinzipiell untersagt. Heutzutage kämpft man aber eher mit dem Problem, nicht zu viel Alkohol im Wein zu erhalten, sodass die Chaptalisation nur in kühleren Gebieten und bei hohen Hektarerträgen gemacht wird.
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