Lateinische Bezeichnung für Verbot oder Verhinderung, was sich auf Vielerlei beziehen kann. Zumeist sind es Genussmittel wie Drogen, Alkohol, Tabak oder Ähnliches. Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter ein Verbot (in verschiedener Ausprägung) für die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, den Kauf, den Besitz und den Genuss alkoholhaltiger Getränke aus sozialen, religiösen, moralischen, ethischen oder medizinischen Gründen verstanden. So ein Verbot war in der Vergangenheit auf Zeit immer wieder auch für einzelne Genussmittel bzw. Getränke gültig. Die am längsten bestehende Prohibition ist das im Koran religiös begründete, rigorose islamische Alkoholverbot. Aber auch in vielen anderen Ländern und Kulturkreisen hat es immer wieder ähnliche Verbote gegeben. Das war ein enormer Eingriff in die Gewohnheiten der betreffenden Länder, denn Alkoholgenuss ist schon seit frühester Menschheitsgeschichte ein elementarer Bestandteil der Trinkkultur.
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