Burgenland

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Burgenland, 14.500 ha

Allgemeines
Das Burgenland bildet gemeinsam mit Niederösterreich und Wien die Weinbauregion Weinland Österreich. An die 7.000 Betriebe erzeugen etwa ein Drittel der österreichischen Produktion.
Der Weinbau hat hier seit mindestens zweieinhalb Jahrtausenden eine große Bedeutung. In dem kleinen Dorf Zagersdorf im Burgenland hat wohl alles begonnen: In einem 2.700 Jahre alten Grabhügel aus der Hallstattzeit wurden Traubenkerne entdeckt, die mit den Kernen von Vitis Vinifera identisch sind.

Klima und Böden
Das Burgenland unterscheidet sich klimatisch und geologisch wesentlich von Niederösterreich. Die Weine werden geprägt vom regulierenden Einfluss der riesigen Wasserfläche des Neusiedlersees, dem pannonischen Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern und besonderen Bodenstrukturen.

Rebsorten und Weinstile
Obwohl das Burgenland als DAS Rotweingebiet Österreichs gilt, liegt der Grüne Veltliner mit knapp 20 % der Rebfläche an der ersten Stelle, erst danach folgen die roten Rebsorten Blaufränkisch und Blauer Zweigelt. Der Großteil der in Österreich produzierten Prädikatsweine stammt aus dem Burgenland.

Rote Rebsorten:

Weiße Rebsorten:

Weinbaugebiete

Leithaberg DAC (Districtus Austriae Controllatus)
Mit den Jahrgängen 2008 (Rotweine) und 2009 (Weißweine) wurde als weitere österreichische DAC im Burgenland die DAC Leithaberg eingeführt. Die herkunftskontrollierte Qualitätsstufe bezeichnet die Rebflächen des Leithagebirges (umgangssprachlich Leithaberg genannt), sie umfassen etwa 2.000 Hektar. Die Reben wachsen auf Urgesteins- und Muschelkalkböden.
Der DAC-Bereich umfasst statt eines kompletten Gebietes Teile der zwei Anbaugebiete Neusiedlersee und Neusiedlersee-Hügelland. Zur DAC zählen die Stadt Eisenstadt und die Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Großhöflein, Hornstein, Jois, Loretto, Mörbisch, Oggau, Oslip, Purbach, St. Margarethen, Schützen, Siegendorf, Winden, Wulkaprodersdorf und Zagersdorf. Die bekannte Freistadt Rust gehört auf eigenen Wunsch nicht dazu.
Blaufränkisch, Pinot Noir, St. Laurent und Zweigelt sind für Rotweine zugelassen, Chardonnay, Grüner Veltliner, Neuburger und Weißburgunder für Weißweine. Die Weine müssen trocken ausgebaut werden, der Mindestalkoholgehalt beträgt 12,5 %. Der Geschmack soll lokale Typizität aufweisen, Aromen und Geschmacksnuancen sollen Würze und Mineralik repräsentieren. Spürbare Hinweise auf einen Ausbau im Barrique sind nicht erwünscht.
Weißweine dürfen frühestens am 1. September des ersten auf die Lese folgenden Jahres vermarktet werden, Rotweine frühestens am 1. September des zweiten auf die Lese folgenden Jahres.


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