Der Gehalt an Alkohol im Wein bezieht sich auf den Anteil der Alkoholart Ethanol. Der mögliche bzw. theoretische Alkoholgehalt eines Weines kann bereits in den Weintrauben durch das Mostgewicht errechnet werden. Er ergibt sich aus dem Zucker (Fructose und Glucose) im Most, der bei der Gärung in Alkohol und Kohlendioxid umgewandelt wird. Heute international üblich und innerhalb der EU genormt ist jedoch die Angabe in Volumenprozent. Es gibt vier verschiedene Alkoholangaben, die Messung erfolgt bei einer Temperatur von 20 °Celsius:
- Vorhandener Alkoholgehalt: Tatsächlich im Most oder Wein enthaltener reiner Alkohol.
- Potentieller Alkoholgehalt: Theoretischer Anteil, der durch vollständiges Vergären des noch enthaltenen Restzuckers zusätzlich gebildet werden könnte. In Italien wird dieser Wert öfters nach dem vorhandenen Alkoholgehalt in der Form von zum Beispiel „14% vol+4“ angegeben. Das bedeutet im konkreten Fall einen Restzucker von umgerechnet 4% Alkohol, das sind etwa 65 g (1% Alkohol entspricht 16 bis 17 g Zucker).
- Gesamter Alkoholgehalt: Summe von vorhandenem und potentiellem Alkoholgehalt.
- Natürlicher Alkoholgehalt: Gesamt-Alkoholgehalt vor jeglichem Anreichern.
Gemäß EU-Verordnung ist der vorhandene Alkoholgehalt am Etikett in Volumenprozenten durch volle oder halbe Einheiten anzugeben, die im Bedarfsfall gerundet werden. Der angegebene Wert darf den durch die Analyse bestimmten Gehalt jedoch um höchstens 0,5% vol. über- oder unterschreiten. Bei Weinen mit Angabe des Erntejahres, die über drei Jahre in Flaschen gelagert werden, Schaumweinen, Perlweinen, Likörweinen und Weinen aus überreifen Trauben darf der angegebene Alkoholgehalt den durch die Analyse bestimmten exakten Gehalt um höchstens 0,8% vol. über- oder unterschreiten. Dem Wert ist das Symbol „% vol.“ anzufügen; dieser Zahl können die textlichen Begriffe „vorhandener Alkoholgehalt“ oder „vorhandener Alkohol“ oder die Abkürzung „alc.“ vorangestellt werden.
Als Daumenregel gilt, dass bei der Gärung 10 Gramm Zucker je 1.000 Gramm Most 0,66% Volumenprozent (vol.) Alkohol ergeben. Ein Gehalt von 8 Gramm Alkohol je Liter entspricht rund 1° oder 1% vol. Ein Wein gilt bis 11% vol. als leicht, bis 13% vol. als mittelschwer und bei mehr als 13% vol. als schwer.
Der Alkoholgehalt beeinflusst in positiver Weise den Geschmack; Weine mit einem niedrigen Anteil schmecken oft nichtssagend und charakterlos. Er hat einen Einfluss auf die trigeminalen Empfindungen beim Weingenuss. Ein Phänomen ist, dass ein trocken ausgebauter Wein mit geringem Restzucker und hohem Alkoholgehalt durchaus relativ süß schmecken kann. Für Qualitäts- und Prädikatsweine gibt es oft länderspezifische Mindestmengen, deren Bandbreite zwischen 7% und 16% vol., am häufigsten zwischen 11% und 13% vol. liegt. In der Regel muss in EU-Ländern ein Wein zumindest 8,5% vol. Alkohol enthalten, um als solcher zu gelten (es gibt aber Unterschiede je Weinbauzone und Weinqualitätsstufe); der Mindestalkoholgehalt bei süßen Prädikatsweinen liegt bei 5,5% vol.
Unter Beachtung von länderspezifischen weingesetzlichen Vorschriften darf auch ein Anreichern erfolgen. Das heißt, es werden dem noch nicht fertig vergorenen Wein (Weintrauben, Traubenmost, Jungwein) zuckerhältige Mittel zugesetzt, um den natürlichen Alkoholgehalt zu erhöhen. Die Zugabe von Alkohol zum fertigen Wein wird als Spriten bezeichnet. Dies kann einen Alkoholgehalt von 20% und mehr ergeben. Die bekanntesten Weine dieser Art sind Madeira, Malaga, Marsala, Portwein und Sherry. Es gibt mehrere Verfahren zur Feststellung des Alkoholgehaltes. Grob kann dies mittels Malligand-Gerät oder Aräometer erfolgen. Wesentlich genauer ist dies mittels Pyknometer oder der nach dem Erfinder benannten Rebelein-Methode möglich. Siehe auch unter Alkoholreduktion.
Copyright by Wein-Plus Weinglossar