Weingesetz

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Schon in der Antike wurde versucht, die Weinqualität durch entsprechende Gesetze zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern. Das älteste Gesetz stammt vom babylonischen Herrscher Hammurabi (1728-1686 v. Chr.), dessen Reich damals fast das gesamte Mesopotamien umfasste. Auch im Recht der römischen Republik wurde der Verkauf (besonders der Großhandel) von Wein geregelt und in den einzelnen Gesetzen definiert, welche Qualitätsgarantie denn der Käufer erwarten und wie der Wein vermarktet werden durfte. Zahlreiche Autoren schrieben über den Weinbau, Weinbereitungs-Methoden und Qualitäts-Kriterien. In den einzelnen Ländern wurden schon im frühen Mittelalter Qualitäts-Kriterien und Klassen eingeführt. Kaiser Karl der Große (742-814) erließ entsprechende Gesetze. Im 17. Jahrhundert gab es im Burgenland (Österreich) folgende vier Stufen: Vinum Nobile (edler Wein, Ausbruchwein aus den Furmint-Trockenbeeren), Vinum Bonum (Qualitätswein aus den Sorten Furmint, Augster und Muskateller), Vinum Mediocre (Wein mittlerer Güte) und Vinum Cibale (Speisewein oder Tischwein). Im Wien des 18. Jahrhunderts verwendete man die Qualitätsstufen Herrschaftswein (nur für Hoftafel), Offizierswein und Soldatenwein. Ab Ende des 19. Jahrhunderts sind in allen Weinbauländern strenge Gesetze entstanden, um die Qualität zu sichern bzw. weiter zu steigern und sich last but not least gegen Weinverfälschungen aller Art zu schützen. Innerhalb der Europäischen Union gelten für alle Mitgliedsländer eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen.

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