VDP-Klassifikation

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Die Prädikatsweingüter des VDP unterteilen ihre Weinberglagen in drei Güteklassen. Je nach Einstufung können auf den unterschiedlichen Terroirs „Erste Lage-Weine“, Weine aus „klassifizierten Lagen“ und „Guts- bzw. Ortsweine“ erzeugt werden.

Bereits 1984 entwickelte sich innerhalb der Prädikatsweingüter eine interne Klassifikationsbewegung. In der Vereinssatzung von 1990 wurden strenge Prüfkriterien für die Mitgliedschaft im VDP beschlossen, die einer Gutsklassifikation gleichzusetzen sind. Im Jahr 2002 wurde die Lagenklassifikation beschlossen. Im Mittelpunkt des Modells steht das „Terroir“.

Aus den nach VDP-Einstufung besten Weinbergen Deutschlands, den „Ersten Lagen“, kommen die trockenen „Großen Gewächse“ und auch fruchtsüße Prädikatsweine, die als Spät- und Auslesen bis hin zur Trockenbeerenauslese bezeichnet werden. Auf diesen abgegrenzten Weinlagen dürfen nur wenige Rebsorten angebaut werden. Je nach Anbaugebiet können in den „Ersten Lagen“ nur Weiß-, Früh- und Spätburgunder, Riesling, Silvaner und Lemberger gepflanzt werden. Der Ertrag ist auf max. 50 hl/ha beschränkt, selektive Handlese und ein Mindestmostgewicht auf Spätleseniveau sind vorgeschrieben. Die Vermarktung erfolgt erst im September des auf die Ernte folgenden Jahres bei Weißweinen bzw. ein Jahr darauf bei Rotweinen. Das Logo „Eins mit Traube“ kennzeichnet diese Weine auf dem Etikett und/oder auf der Flasche (wie auf dem Bild dargestellt). Rund zehn Prozent der VDP-Weinbergflächen sind als „Erste Lagen“ eingestuft, die ständig steigende Jahresproduktion liegt derzeit etwas über einer Million Flaschen. Die Begriffe „Erste Lage“ und „Großes Gewächs“ sind Eigenmarken des VDP und weingesetzlich noch nicht zugelassen. Lediglich im Rheingau ist die Klassifikation „Erstes Gewächs“ weinrechtlich geregelt.

Den Mittelbau des VDP-Klassifikationsmodells stellen die Weine aus einer „klassifizierten Lage“ dar. Darunter sind eine „kleine Gruppe charaktervoller, traditioneller Weinberge“  klassifiziert, so der VDP. Die Erträge sind auf 60 hl/ha begrenzt, zulässig sind nur regional unterschiedlich festgelegte Rebsorten, die ein höheres Mindestmostgewicht erreichen müssen. Die Weine werden mit dem Namen des Ortes und der Weinlage etikettiert.

Die Basis des dreistufigen Modells stellen die Guts- und Ortsweine. Diese sollen das „regionale Terroir auf hohem Niveau“ widerspiegeln. Die Weinberge sind zu mindestens 80% mit gebietstypischen und vom VDP empfohlenen Rebsorten bestockt. Der Ertrag ist auf 75 hl/ha begrenzt, zudem sind höhere Mostgewichte vorgeschrieben.

Mit der Erzeugung von Terroir geprägten Weinen soll die Wertigkeit der besten Lagen Deutschlands wieder hergestellt werden, große trockene Weine sollen wieder ihren Stellenwert zurückgewinnen und Prädikatsbezeichnungen sollen wieder für traditionelle Geschmacksprofile stehen, so die Zielvorgaben des VDP. Ähnlich den detaillierten Kriterien für Weine aus „Ersten Lagen“ sollen auch die Kriterien für die Erzeugung von Weinen aus klassifizierten Lagen und für Guts- und Ortsweine noch weiter konkretisiert werden.

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