Qualitätswein

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Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen.

Österreich

Laut Einteilung der Weine nach Qualitätsstufen lt. Österreichischem Weingesetz 2009 gehört Qualitätswein zu Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Im Sinne der GMO-Wein sind Qualitätsweine und Prädikatsweine sowie DAC-Weine Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Für alle Qualitätsweine oder Prädikatsweine gilt ein Hektarhöchstertrag von 9000 kg (bzw. 6750 l Wein/ha).

Alle Qualitäts- und Prädikatsweine dürfen erst nach staatlicher Prüfung und Vergabe der staatlichen Prüfnummer in Verkehr gebracht werden.

  • Qualitätswein (mind. 15 °KMW = 73° Oe)
    Alkoholerhöhung/Anreicherung maximale Anreicherungsspanne 2,0% vol.
    Gesamtalkohol nach Anreicherung Weißwein 13,5% vol., Rotwein 14,5% vol.
    Süßung bis zu einem Gehalt von 15 g unvergorenem Zucker möglich
  • Kabinett (mind. 17 °KMW = 84° Oe, max. 13% vol.)
    keine Alkoholerhöhung/Anreicherung
    Gehalt an unvergorenem Zucker höchstens 9 g/l
    keine Süßung
  • Prädikatsweine
    Spätlese (mind. 19 °KMW = 94 °Oe)
    Auslese (mind. 21 °KMW = 105 °Oe)
    Eiswein oder Schilfwein (mind. 25 °KMW = 127 °Oe)
    Strohwein (mind. 25 °KMW = 127 °Oe)
    Beerenauslese (mind. 25 °KMW = 127 °Oe)
    Ausbruch (mind. 27 °KMW = 138 °Oe)
    Trockenbeerenauslese (mind. 30 °KMW = 150 °Oe)

Eine Alkoholerhöhung/Anreicherung, Süßung bei Prädikatsweinen ist nicht zulässig.

Angaben auf der Flasche:

In Österreich liegt die Produktionsmenge von Wein der Qualitätsstufe Qualitätswein deutlich über den anderen Stufen.

1993 wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes eine gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen. Die Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) nutzen zurzeit mehrere Weinbaugebiete in Österreich. Das Weinbaugebiet Weinviertel vermarktet zum Beispiel den Grünen Veltliner unter dem Namen „Weinviertel DAC“. Im Weinbaugebiet Traisental gibt es seit 2006 die Bezeichnung DAC für die Rebsorten Riesling und Grüner Veltliner. Im Weinbaugebiet Mittelburgenland wird ebenfalls seit 2006 der Mittelburgenland DAC hergestellt, der ausschließlich aus der Rebsorte Blaufränkisch sein dürfen.

Deutschland

In Deutschland wird zwischen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und der höheren Qualitätsstufe Qualitätswein mit Prädikat, seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt, unterschieden.

Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b.A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, in Deutschland sind das im Wesentlichen die Anbaugebiete Donau um Regensburg (Bayern) und das Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern, können ihren Wein nicht als Qualitätswein sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären.

Kriterien für Qualitätswein

In Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind

  • der Nachweis der geographischen Herkunft des Weines
  • eine Mindestqualität des Leseguts (Mostgewicht)
  • bestimmte analytische Höchst- und Mindestwerte
  • ein sensorisch beurteilter Mindeststandard des Weines

Unter Umständen müssen auch bestimmte Richtlinien für Rebsorte, Anbau, Lese und Ausbau beachtet worden sein.

Schweiz

Hier gibt es besondere Weinspezialitäten, deren Namen geschützt sind und kontrolliert werden. Sie sind daher mit deutschen Qualitätsweinen vergleichbar: Dôle, Fendant, Dorin, Salvagnin und Terravin. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es Qualitätsweine mit den Prädikaten Auslese, Spätlese und Beerenauslese.

Frankreich

Hier entsprechen die Weine der Appellation Contrólée und die Vins Délimités de Qualité Supériéure den deutschen Qualitätsweinen b.A. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren Qualitäten stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Châteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru - Bewertungen wie Grand Cru classé (Premier, Deuxieme, Troisieme, Quatrieme, Cinquieme Cru) oder Cru Bourgeois (sowie „Cru Bourgeois Supérieur“ und „Cru Bourgeois Exceptionnel“).

Italien

Die DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen.

Portugal

Portugal besitzt 40 Anbaugebiete für Qualitätsweine, die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD-Kennzeichnung (Vinho de Qualidade Produzido em Região Determinada) tragen. 26 davon tragen das DOC-Kürzel (Denominação de Origem Controlada), die Weine der nächstfolgenden Qualitätsweinstufe tragen die IPR-Bezeichnung (Indicação de Proveniencia Regulamentada). Außerdem zählen zu Portugals Qualitätsweinen auch sechs VR- bzw. Landweinregionen (Vinho Regional).

Ungarn

Gemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein Min?ségi Bor und muss mindestens 12 % vol. Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden.

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